Heute möchte ich auf einen besonders schwerwiegenden Fall aufmerksam machen: Frau Liliya Klassen, Mutter von sieben deutschen Kindern und Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers, soll abgeschoben werden, ihre Familie dürfte hingegen in Deutschland bleiben.
Rechtlich gesehen schützt das Grundgesetz in Artikel 6 das Recht auf Ehe und Familie sowie das Kindeswohl. Zudem verpflichtet die UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat, staatliche Stellen, das Wohl von Kindern besonders zu berücksichtigen. Nach § 28 Aufenthaltsgesetz besteht grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht für Ehepartner deutscher Staatsbürger, sofern die Ehe nicht nur zum Schein geschlossen wurde und der Lebensunterhalt gesichert ist.
Die geplante Abschiebung von Frau Klassen und damit die gewaltsame Trennung von ihrem Ehemann und ihren sieben minderjährigen Kindern steht im klaren Widerspruch zu diesen Schutzbestimmungen. Aus menschenrechtlicher Sicht ist eine solche Maßnahme besonders problematisch, weil sie das familiäre Zusammenleben zerstört und das Kindeswohl massiv gefährdet.
Ich bitte Sie eindringlich, die Härtefallkommission möge den Fall wohlwollend prüfen und eine humane Lösung finden. Darüber hinaus appelliere ich an die zuständigen Behörden, das Abschiebungsverfahren gegen Frau Klassen auszusetzen und eine dauerhafte Bleibeperspektive für sie zu ermöglichen.
Familien dürfen nicht zerrissen werden. Der Schutz von Ehe, Familie und Kindeswohl ist in unserem Rechtssystem ein hohes Gut , gerade auch in schwierigen Einzelfällen.