Am 14. Januar 2026 wird die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bamberg im Zusammenhang mit dem satirisch-kritischen Faeser-Meme (Aufschrift: „Ich hasse die Meinungsfreiheit“) gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, stattfinden. In meiner Funktion als Abgeordneter und stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Menschenrechte und Humanitäre Hilfe werde ich als Prozessbeobachter vor Ort sein.
„Dem Urteil messe ich große Bedeutung bei, weil es die Zukunft der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland maßgeblich prägen kann. Eine strafrechtliche Verurteilung im Kontext kritischer Satire hätte eine problematische Signalwirkung. Gerade in einem freiheitlichen Rechtsstaat muss die Meinungs- und Pressefreiheit – und damit auch die Möglichkeit zur zugespitzten Kritik und Satire – besonders geschützt sein.
Ich erinnere daran, dass der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, im April 2025 vom Amtsgericht Bamberg zu einer noch nicht rechtskräftigen siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Das ist ein mutmaßlicher Tabubruch. Verurteilungen von Journalisten für kritische Satire kennt man nur aus autokratischen Staaten. In der deutschen rechtsstaatlichen Ordnung gab es solche Urteile bis jetzt nicht.
Deshalb haben wir mehrere Abgeordnete dafür sensibilisiert, als Prozessbeobachter an der angekündigten Berufungsverhandlung teilzunehmen. Der Termin wird über Bamberg und Berlin hinaus internationale Aufmerksamkeit erfahren. Die Augen der Welt werden am 14. Januar nach Bamberg gerichtet sein. Allen voran werden unsere Kollegen von der US-amerikanischen Botschaft sehr genau verfolgen, wie Deutschland mit politischer Kritik und journalistischer Satire umgeht.
Lang war der Weg Deutschlands zur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, so wie wir sie heute kennen. Umso entschlossener werden wir diese Werte verteidigen. Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit werden wir nicht hinnehmen. Wir setzen uns für diese Grundrechte ein – so, wie sie im Grundgesetz und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert sind.“
Achim Köhler
Mitglied des Deutschen Bundestages