Als Abgeordneter der AfD und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates möchte ich meine klare Ablehnung der verabschiedeten Resolution zum Ausdruck bringen. Ich sehe darin eine unverhältnismäßige Einschränkung der Elternrechte sowie der Religions- und Gewissensfreiheit. Für mich fehlen in der Resolution wichtige rechtsstaatliche Abwägungen.
Besonders kritisch finde ich, dass die Resolution elterliche Beratung, pädagogische Verantwortung und psychotherapeutische Begleitung von Minderjährigen mit Fragen zur Geschlechtsidentität nicht klar von tatsächlichen Gewalt- oder Zwangshandlungen abgrenzt. Diese fehlende Differenzierung führt dazu, dass Eltern und Fachkräfte pauschal unter Verdacht gestellt werden, was eine kindeswohlorientierte Unterstützung gefährdet.
Darüber hinaus geht die Resolution über bestehende nationale Regelungen hinaus und verzichtet auf notwendige medizinische und rechtliche Klarstellungen. Das schafft aus meiner Sicht rechtliche Unsicherheit und öffnet Tür und Tor für Missverständnisse und Fehlanwendungen.
Für mich ist klar: Eine Politik, die ideologische Zielsetzungen über bewährte Schutzmechanismen für Kinder und Familien stellt, handelt verantwortungslos. Der Schutz des Kindeswohls darf nicht durch pauschale Vorgaben und unklare Regelungen untergraben werden.