Ein Berliner Polizeibeamter erhielt zunächst die Zusage für den Aufstieg in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Nachdem seine frühere Tätigkeit als AfD-Fraktionsvorsitzender bekannt wurde, wurde die Zusage wieder zurückgenommen.
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese Entscheidung. Als Begründung wurden Zweifel an der Verfassungstreue angeführt. Dabei verwies das Gericht unter anderem auf die Mitgliedschaft des Beamten in der AfD sowie seine frühere politische Funktion.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage:
Gilt in Deutschland noch der Grundsatz, dass Menschen nach ihrer Leistung und Eignung beurteilt werden – oder entscheidet zunehmend die politische Haltung über berufliche Chancen?
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes formuliert eindeutig:
„Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Wer wegen seiner Parteimitgliedschaft vom beruflichen Aufstieg ausgeschlossen wird, obwohl keine disziplinarischen Verfehlungen vorliegen, sollte jeden Demokraten nachdenklich stimmen, unabhängig davon, welcher Partei er angehört.